Wissenswertes zur KI Kennzeichnungspflicht
Ab dem 02. August 2026 finden die Transparenzpflichten des europäischen AI Act auch auf werbliche Inhalte Anwendung. Der AI Act wird dabei durch Guidelines und einen Code of Practice ergänzt.
Kennzeichnungspflichten nach dem AI Act
Nach den Vorgaben des AI Acts sind u.a. Audioinhalte zu kennzeichnen, die einen Deepfake darstellen und mit Hilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurden. Deepfakes werden dabei definiert als entsprechend KI generierte oder mit KI bearbeitete Inhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und für eine Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen könnten. Relevant für eine entsprechende Einordnung ist dabei der Adressat des Inhalts, also der Hörer des Audioinhalts.
Die Vorgaben sind dabei auch auf Hörfunkwerbespots anwendbar, so dass diese ab dem 02. August 2026 entsprechend des AI Acts durch den Werbetreibenden zu kennzeichnen sind. Als Orientierung für die Umsetzung einer entsprechenden Kennzeichnung können dabei die Guidelines sowie der Code of Practice herangezogen werden. Nach dem aktuellen Stand ist bei Audiospots, die unter die Transparenzpflichten fallen, unmittelbar vor dem Spot auf die entsprechende KI Anwendung durch einen Audiotext hinzuweisen.
Werbespots bei der WDR mediagroup GmbH
Für Hörfunkspots bei der WDR mediagroup GmbH, die nach dem AI Act kennzeichnungspflichtig sind, gilt deshalb:
- Der Spot muss den nach dem AI Act erforderlichen Kennzeichnungshinweis unmittelbar vor dem Spot als Bestandteil der Sendekopie beinhalten
- Der Kennzeichnungshinweis wird als gesetzlicher Pflichthinweis bis zu einer Länge von 3 Sekunden durch die WDR mediagroup GmbH nicht berechnet
- Die Kennzeichnungspflicht gilt ab Veröffentlichung eines entsprechenden Spots. Von den Kennzeichnungspflichten sind somit auch kennzeichnungspflichtige Spots umfasst, die der WDR mediagroup GmbH bereits vorliegen und/oder bereits ausgestrahlt wurden und nach dem 02. August 2026 erstmals oder erneut ausgestrahlt werden. Der WDR mediagroup GmbH sind für bereits vorliegende, kennzeichnungspflichtige Spots neue Sendekopien mit einem entsprechenden Kennzeichnungshinweis zu übermitteln.
Weitere Entwicklungen
Die Überlegungen zur Umsetzung der Transparenzpflichten sind derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Insbesondere bezogen auf die Kennzeichnung von Audioinhalten sollen auf europäischer Ebene zukünftig weitere Ausführungen erfolgen, die eine Umsetzung der Kennzeichnungsvorgaben erleichtern sollen. Diese Entwicklungen sind bezogen auf die KI-Kennzeichnungshinweise entsprechend zu berücksichtigen. Verschiedene Branchen- und Markenverbände (u.a. die Radiozentrale) setzen sich derzeit mit der praktischen Umsetzung der Kennzeichnungspflichten auseinander.
Weitere Informationen zu Werbebuchungen bei der WDR mediagroup GmbH:
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